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Allgemeine Informationen


Die Bürger der Europäischen Union können jederzeit Immobilien in
Griechenland käuflich erwerben. Sie werden vom griechischen Staat in
juristischer Hinsicht wie die griechischen Staatsbürger behandelt. Der
Rechtsanwalt übernimmt die juristische Betreuung des potentiellen
Käufers, insbesondere bei dessen Abwesenheit. Ferner überprüft er
die rechtliche Situation der Immobilie. So müssen selbstverständlich
eventuelle Belastungen des jeweiligen Objektes untersucht werden.
Diesbezüglich sind die Grundbucheintragungen zu überprüfen. Es
gibt vier unterschiedliche Arten von Büchern, die vor dem Kauf von
dem jeweiligen Rechtsanwalt überprüft werden.

Im Transkriptionsbuch sind alle Übertragungen (Kopien aller Kauf-
verträge) gesammelt, im Hypothekenbuch werden Belastungen des
Objektes erfasst, aus dem Vindikationsbuch sind evtl. Heraus-
gabeklagen zu entnehmen und Beschlagnahmebereiche zu erkennen.

Sollte es sich um den Kauf einer Gewerbeimmobilie handeln, so ist die
bestehende Rechtsform der jeweiligen Gesellschaft zu überprüfen. Auf
dem Rechtswege muss bei dem Erwerb von Grundstücken beim Forst-
amt die Bestätigung eingeholt werden, dass es sich nicht um öffentliches
Land handelt. Ausserdem muss die Titelverfolgung (Eigentumsüber-
tragungen) durchgeführt werden. Bei den von uns angebotenen
Grundstücken sind in der Regel bereits die notwendigen Unter-
suchungen durchgeführt worden oder dauern (manchmal bis zu
sechs
Monate) noch an.

Sollte sich der Interessent fuer eine Immobilie entscheiden, so kann er
eine Vollmacht im Büro eines Notars an seinen Rechtsanwalt ausstellen
(eine Vollmacht sollte generell nur an einen Juristen ausgestellt werden).
Diese Vollmacht gibt dem Rechtsanwalt die Möglichkeit, die Verträge im
Namen des Käufers zu unterschreiben.

Die Verträge werden in griechischer Sprache ausgearbeitet, können
aber auf Wunsch und gegen Extrakosten in jede Sprache übersetzt
werden. Wir empfehlen jedoch die griechischen Kaufverträge auf jeden
Fall ins deutsche übersetzen zu lassen und vor Notartermin nochmals
auf die Richtigkeit zu überprüfen.

Vor der Unterschrift des Vertrages werden oftmals Vorverträge unter-
zeichnet. Verbindlich für den Eigentumserwerb ist jedoch erst der
notarielle Kaufvertrag. Da der Vorvertrag weitgehend den Inhalt des
Kaufvertrages festlegt, sollte bereits hier schon ein Rechtsanwalt ihrer
Wahl eingeschaltet werden.

Bevor es zum Kaufvertrag kommt wird vom zuständigen Finanzamt
(griechisch Eforia) eine entsprechende Wertfestlegung nach der
oertlichen Bemessungsgrundlage der Immobilie vorgenommen. An
diesem Betrag welcher vom Finanzamt festgelegt wird und nicht an
der realen Kaufsumme orientiert sich der Betrag der Grunderwerb-
steuer welche an das örtliche Finanzamt zu zahlen sei. Diese
beträgt zur Zeit und je nach Kaufsumme/Region etwa 9-12% in
Griechenland. Das Finanzamt (ausser der Region um Attika und
Thessaloniki) schätzt den Wert der Immobilie in der Regel erheblich
niedriger ein, weil die Finanzämter eine Bemessungsgrundlage für
jede Region im Lande haben. Wei im Kaufvertrag in der Regel ein
niedriger Kaufpreis eingetragen wird, somit verringert sich die
Steuerlast, die man als Kaeufer und zukünftiger Eigentümer der
Immobilie zahlen muss.



Wichtig!

Bevor die Immobilie auf Ihren Namen übertragen werden kann, müssen
Sie beim zuständigen Finanzamt der Region eine griechische Steuernummer
beantragen. Wenn Ihnen die Steuernummer erteilt worden sei, muss diese
beim Notar vorgelegt werden, erst dann und nach Zahlung der Über-
tragungssteuer kann die Immobilie auf Sie überschrieben werden.

Beim Kauf einer griechischen Immobilie, sollte auf jeden Fall noch ein
Steuerberater vor Ort hinzugezogen werden, nachdem Sie ein Grund-
stück oder ein Haus erworben haben, muessen Sie jedes Jahr eine
(Nullerklärung) Steuererklärung abgeben.


Alle Belege bezogen auf den Immobilienerwerb, sind sorgfältig
aufzubewahren!


Erbfolge wie in Deutschland, auch Verkauf ist jederzeit möglich. Der
Rechtsanwalt/Notar ist auf Wunsch hin bemueht, beim Finanzamt
den Betrag im Interesse des Käufers und somit des Steuerzahlers
ein wenig positiv zu beeinflussen. Der Kaufvertrag wird nur vom
Notar ausgearbeitet.

Nach der Unterzeichnung des Vertrages beim Notar, werden die
veränderten Eigentumsverhältnisse in die entsprechende
Bücher eingetragen. Sie erhalten ein paar Wochen später eine
Abschrift vom Vertrag sowie nach einigen Wochen spaeter einen
aktuellen Auszug aus den Behördenbüchern.


Achtung bei Gewerbeimmobilien


Bei der Übertragung der Immobilie (bei Pacht oder Kauf) auf den neuen
Pächter - Eigentümer sollte auf jeden Fall ein Steuerberater hinzu-
genommen werden. Bedenken Sie bitte, dass bei der Gewerbe-
anmeldung durch den neuen Pächter/Eigentümer eine Übertragungs-
steuer an das Finananzamt vor Ort durch den alten Betreiber bezahlt
worden sei. Die Übertragungssteuer beträgt derzeit ca. 20% der
Verkaufssumme. Wenn der alte Betreiber welcher für diese Steuer
zuständig sei, diese nicht entrichtet haben sollte, so ist der neue
Betreiber verpflichte diese zu bezahlen. Wenn keine Anmeldung oder
keine Zahlung erfolgen sollte, so wird das Finanzamt vor Ort anhand
der bisherigen Bilanzen die Steuer festlegen zzgl. einer Strafe.


Unsere Leistungen


Bei einer Kaufsumme ab EUR 100.000,00 ist auf Wunsch die Begleitung
vor Ort bis hin zur notariellen Beurkundung in unserer Courtage inbe-
griffen. Komplette Kaufabwicklung durch uns und unseren Partner
vor Ort, Transfer vom Flughafen zum Objekt und zurück.


Gegen Extrakosten


Überprüfung der aktuellen Immobiliensituation durch unseren (oder
einen Rechtsawalt ihrer Wahl) Rechtsanwalt, Vorbereitung der Kauf-
unterlagen beim Notar vor Ort. Übersetzung (immer auf Wunsch)
des Kaufvertrages ins Deutsche durch unsere Partnerin auf der Insel
Paros/Kykladen.

Alle unsere Angebote verstehen sich zzgl. 3% Courtage zzgl.
MwSt.
von der realen Kaufsumme und nicht vom Kaufpreis
welcher im Notarvertrag eingetragen wird. Unsere Provision ist bei
Notartermin und nach Unterschrift vom Kaufvertrag verdient und
in bar und natürlich gegen Rechnung/Quittung vor Ort zu zahlen.


Informationen zu unseren Angeboten:

wir geben keine Informationen über die genaue Lage der Immobilie,
Verkäufer oder sonstige Informationen heraus, wenn Sie als
Interessent, nicht unseren kleinen Fragebogen ausgefüllt und
unterschrieben zurückgesendet haben. Unseren kleinen
Fragebogen (Pdf) können Sie kostenlos in der Seite:


Arzumanidis.eu/kundenprofil.pdf

downloaden. Sobald der Fragebogen bei uns eingegangen sei,
erhalten Sie kurzfristig die gewünschten Informationen.

Finden Sie die besten Angebote in Griechenland

Bei Rechtsfragen in Griechenland, wenden Sie sich bitte an
folgende Rechtsanwaltkanzlei in Athen: Herr RA Dr. Dimitris Ziouvas


Übersetzungsbüros in Deutschland finden Sie:
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Unsere Rechtsanwältin in Wien:

Frau RA Eleni Diamanti
Weyrgasse 6
A-1030 Wien

Fon +43 (1) 7131425 FAX 713142517
E-Mail: office@diamanti.at




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